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Rechtsanwalt Gabelmann berät Sie gerne zum Arbeitsrecht: Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht), sowie zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht). Rechtsstreit entsteht besonders im Individualarbeitsrecht, bei Begründung, bei der Durchführung und Beendigung von Arbeitsverträgen, im Kündigungsrecht, bei Arbeitszeugnissen und Aufhebungsverträgen.
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