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Rechtsanwalt Gabelmann aus Karlsruhe ist auch tätig im Handelsrecht: Das Handelsrecht ist das "Sonderprivatrecht der Kaufleute". Es beinhaltet Normen, die für Kaufleute relevant sind, wie Bestimmungen über Handelsgeschäfte, die Firmierung des Kaufmannes, kaufmännische Hilfspersonen (Handelsmakler, Handelsvertreter, Kommissionäre, Spediteure, Lagerhalter), sowie im Bereich des Gesellschaftsrechts Regeln über Personen- und Kapitalgesellschaften. Zum Problemschwerpunkt im Handelsrecht gehört das gesamte Recht des Kaufmannes – insbesondere : Firmenrecht
Gesellschaftsrecht
Handelskauf
Kommissionsgeschäft
Frachtgeschäft
Franchiserecht
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