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Rechtsanwalt Gabelmann, Karlsruhe, ist auch im Mietrecht tätig: Das Mietrecht ist ein Rechtsgebiet innerhalb des Zivilrechts, das sich mit der Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Entgelt befasst. Gegenstand des Mietrechts sind die mit dem Mietvertrag verbundenen Rechtsfragen. Besondere Rechtsprobleme entstehen z.B. bei Wohnungsmietrechts, Rechtsmäßigkeit und Klauseln in Mietverträgen, Mängel, Rechtmäßigkeit und Höhe von Mieterhöhungen, Betriebskostenabrechnungen, fristgerechte oder außerordentliche, Kündigungen des Mietvertrages. Das Mietrecht in Deutschland ist insbesondere geregelt durch
die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 535 ff. BGB). Spezielle Regelungen gelten für Mietverträge über Wohnraum (siehe §§ 549 ff. BGB), insbesondere für öffentlich geförderten Wohnungsbau, etwa das Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) die Zweite Berechnungsverordnung (II. BVO) die Neubaumietenverordnung (NMV) das Zweites Wohnungsbaugesetz (II. WoBauG).
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